Liebe Mitglieder, am 04.02.21 hat der VDST ein neues Positionspapier zum Thema Tauchsport herausgebracht, das wir Euch hier gerne zum Download zur Verfügung stellen möchten, da hier auch nochmal die aktuellen Hygieneregeln für den Tauchsport aufgeführt werden (auszugsweise):
1. Tauchgruppen, Tauchtiefen
Die in den VDST-Sicherheitsstandards und in der DTSA-Ordnung genannten Regeln zur Tauchgruppenzusammensetzung gelten uneingeschränkt!
Allerdings gilt es in der sich aktuell wieder verschärfenden Pandemiesituation in Deutschland, Tauchen so unfallfrei wie nur möglich zu gestalten, um das Rettungs- und Gesundheitssystem nicht mit vermeidbaren Sportunfällen zu belasten.
Aus diesem Grund empfehlen wir, bis auf weiteres nur Nullzeittauchgänge in moderaten Tiefen zu planen und durchzuführen.
2. Grundsätzliches und Hygieneregeln
▪ Über Wasser gelten die bundesweit etablierten Abstands- und Hygieneregeln.
▪ Es darf nur bei absoluter Gesundheit getaucht werden. Auch ein latenter, beginnender oder als harmlos eingeschätzter Atemwegsinfekt ist eine absolute Kontraindikation (d.h. es herrscht Tauchverbot).
▪ Beim Partnercheck an Bord oder im Wasser erklärt und bedient ein Partner seine eigene
Ausrüstung. Der oder die anderen schützen sich durch die Tauchmaske und das Atmen
aus dem eigenen Atemreglern.
▪ Unter Wasser gelten die Abstandsregeln nicht!
3. Ausrüstung, Tauchgangsplanung
Aktuell ist das Atmen aus dem Atemregler des Tauchpartners (z.B. Verlust Gasvorrat, NotAtmung, Luftmanagement) möglichst auszuschließen und natürlich nur im echten Notfall erlaubt. Wichtig ist hierbei die Ausrüstungskonfiguration und der mitgeführte Gasvorrat.
▪ In den „VDST Ausrüstungsempfehlungen“ wird bereits eine redundante Atemgasversorgung, bestehend aus zwei kompletten Atemreglern (jeweils mit ersterund zweiter Stufe) empfohlen.
▪ In der Tauchgangsplanung rechnen wir übergangsweise mit einem erhöhten
Atemzeitvolumen von 25l/min den erforderlichen und mitzuführenden Gasvorrat
aus.
▪ Wird mit Leihausrüstung (gilt hier nur für Atemregler, Maske, Schorchel) getaucht, so
ist diese fachgerecht zu desinfizieren. Andere Ausrüstungsteile wie Tauchgeräte und
Jackets sind unkritisch. Jackets werden nur mit dem Inflator tariert.
9. Nach durchlebter COVID-19 Erkrankung
Die Folgen einer durchlebten COVID-19 Erkrankung sind auch bei milden Symptomen noch nicht abschließend geklärt. Hierzu gibt es inzwischen zahlreiche Veröffentlichungen. Die Tauchtauglichkeit (TTU) erlischt bei jeder schweren Erkrankung – so auch hier. Vor dem Wiedereinstieg ins Tauchen ist eine erneute Tauchsportärztliche Untersuchung bei einem erfahrenen Tauchmediziner dringend empfohlen.
Bitte macht Euch regelmäßig die Relevanz der aktuellen Pandemie bewusst, wenn/falls Ihr einen Tauchgang planen solltet.
Liebe Grüße und bleibt gesund!